
Kosten und Übernahme
Ab 01.04.2018 bin ich als psychotherapeutisch tätige Fachärztin von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für die vertragsärztliche Tätigkeit zugelassen.
Die Kosten für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden bei Vorliegen einer Indikation in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen, von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.
Die Kostenerstattung hängt von dem Vertrag ab, der mit der Versicherung abgeschlossen wurde. Bitte erkundigen Sie sich, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die ambulante psychotherapeutische Behandlung übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.